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Die Stadt Ludwigshafen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch die Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse, Rathausplatz 20, 67059 Ludwigshafen.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE149137907

Hinweis zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:

Die Stadt Ludwigshafen ist nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (§ 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4 des Körperschaftsteuergesetzes) gewerblich oder beruflich tätig. Darüber hinaus wird die Umsatzsteueridentifikationsnummer für innergemeinschaftlichen Erwerb (§ 1 a des Umsatzsteuergesetzes) benötigt.

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Aktualisierung/Haftung

Die Stadt Ludwigshafen am Rhein ist bemüht, für die Richtigkeit und Aktualität aller auf ihrer Websiteenthaltenen Informationen und Daten zusorgen. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und Daten ist jedoch ausgeschlossen. In keinem Fall wird für Schäden, die sich aus der Verwendung der abgerufenen Informationen ergeben, eine Haftung übernommen. Die Stadt Ludwigshafen am Rhein behält sich vor, ohne Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen oder Datenvorzunehmen.

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Rechtswirksame elektronische Post

Annahme von elektronischer Post
Rechtserhebliche Anträge und Erklärungen via elektronischer Post

Die Stadt Ludwigshafen bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (§ 3a Bundesverwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) und Landesgesetz zur Förderung der elektronischen Kommunikation).

Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Außerdem wird die elektronische Post (E-Mail) in Verbindung mit der qualifizierten elektronischen Signatur der Schriftform (das bedeutet der persönlichen Unterschrift) gleichgestellt.

Für die elektronische Kommunikation per E-Mail haben wir folgende zentrale E-Mail-Adresse eingerichtet: Stadtverwaltungludwigshafende

Welche Dateiformate können wir annehmen?

Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können wir verarbeiten:

Adobe Acrobat
Rich Text
Microsoft Word
Microsoft Excel
Microsoft Powerpoint
Bilddateiformate mit den Endungen .gif; .jpg; .tif; .bmp
Komprimierungsformate mit den Endungen .zip

E-Mails müssen dem Internetstandard (SMTP; MIME) entsprechen und in Westeuropa gängigen Zeichensätze verwenden.

Wenn Sie abweichende Dateiformate verwenden, so kann die E-Mail nicht bearbeitet werden. Diese Liste aktualisieren wir laufend.

Allgemeine Hinweise

Sofern wir eine E-Mail nicht verarbeiten können, wird Sie der Empfänger oder die Empfängerin darüber informieren. Dieser Fall kann zum Beispiel durch allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.

Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Ludwigshafen und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie zum Beispiel anderen Behörden.

Annahme verschlüsselter elektronischer Post

Die Stadt Ludwigshafen kann aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln. Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden.

Annahme signierter elektronischer Post

Leider kann die Stadt Ludwigshafen aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine elektronische Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen.

Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, das heißt der persönlichen Unterschrift, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen. 

Gem. § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung ist ein Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch durch einfache E-Mail genügt dem Schriftformerfordernis nicht. Denn die einfache E-Mail bietet keine ausreichend sichere Gewähr für die Identifizierbarkeit des Absenders und leichtere Verfälschungsmöglichkeiten.

Der Widerspruch durch E-Mail ist nur unter den Voraussetzungen des § 3 a des Verwaltungsgefahrensgesetztes zulässig. Erforderlich ist, dass die Behörde einen elektronischen Zugang eröffnet hat und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist. Die Stadt Ludwigshafen hat einen solchen Zugang für die Entgegennahme rechtswirksamer elektronischer Post gegenwärtig jedoch noch nicht eröffnet.