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Zollhofstraße: Teilabschnitt mit Verunreinigung aus Steinkohleteer

                12.04.10

Im Zuge der Baumaßnahmen zur äußeren Erschließung des Quartiers Zollhofhafen wurde bei Aushubarbeiten in der Zollhofstraße eine stark teerpechbelastete Schwarzdeckschicht angetroffen, deren PAK-Gehalt (PAK=polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) mit 10.000 mg/kg bestimmt wurde. Diese Schicht liegt unterhalb der heutigen Fahrbahndecke, muss aber im Zuge der Baumaßnahme ausgebaut werden. Bei der Verunreinigung handelt es sich um die Rückstände des früher als Straßenbaustoff eingesetzten Steinkohleteers. Dieser wurde bis etwa zu Beginn der 1970er-Jahre ohne Einschränkung anstelle des heute üblichen Bitumen eingesetzt, um die Gesteinskörnungen in der Fahrbahnbefestigung zu binden.

 
Die zu erwartende Abfallmenge beträgt rund 150 Tonnen. Der Bereich der belasteten Asphaltschichten liegt unmittelbar südlich der Einmündung der Bahnhofstraße und ist circa 50 Meter lang, drei Meter breit und umfasst damit eine Fläche von rund 150 Quadratmeter. Er beschränkt sich auf den westlichen Bereich der Fahrbahn. In diesem Straßenbereich muss eine so genannte Schwarz-/Weiß-Baustelle eingerichtet werden. Hierbei zählt der Baubereich als Schwarzbereich und die außerhalb liegende Fläche als Weißbereich. In den angrenzenden Bereichen wurden keine Auffälligkeiten in der Fahrbahnbefestigung festgestellt.


Die angetroffene Konzentration von Benzo(a)pyren in dieser Schwarzdecke wurde mit 458 mg/kg deutlich über dem Grenzwert von 50 mg/kg gemäß den TRGS 905 (Technische Regel für Gefahrenstoffe 905) festgestellt. Benzo(a)pyren ist das als arbeitsschutztechnischer Leitparameter der Stoffgruppe PAK ausgewiesene Element. Es bestimmt damit die Bedingungen für den Ausbau und die erforderlichen Schutzmaßnahmen. Nach geltendem Gefahrstoffrecht ist Benzo(a)pyren Krebs erzeugend für Menschen, Erbgut verändernd, beeinträchtigend für die Fortpflanzungsfähigkeit und Frucht schädigend. Benzo(a)pyren kann durch Einatmen und Hautkontakt vom Organismus aufgenommen werden. Der Schadstoff ist allerdings kaum wasserlöslich und nur gering flüchtig, so dass die Hauptgefährdung durch Hautkontakt besteht.

Sichere Entsorgungswege

Die Entsorgung der pechhaltigen Asphalte kann nur in Abstimmung mit und nach Genehmigung durch die Sonderabfallmanagement Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM) erfolgen. Die erforderlichen Genehmigungen der Entsorgungswege liegen vor.

Die auf der Baustelle für den Ausbau und den Transport zutreffenden Schutzmaßnahmen sind mit der für die Baufirma zuständigen Berufsgenossenschaft und dem zuständigen Referat der Struktur- und Genehmigungsbehörde Süd abgestimmt. Hierzu gehören unter anderem, dass ein so genannter Schwarz/Weiß-Container aufgestellt wird. Dieser gibt den Arbeitern die Möglichkeit, sich direkt vor Ort zu reinigen, die Arbeitsgeräte aufzubewahren und ihre Bekleidung zu wechseln. Zusätzlich zu der normalen Schutzbekleidung ist von den Beschäftigten innerhalb des eingezäunten Bereichs eine Schutzausrüstung zu tragen. Diese besteht aus einem zertifiziertem Einweg-Staubschutzanzug, Einwegüberziehschuhe, Chemikalienbeständige Sicherheitsgummistiefel und Schutzhandschuhen aus Nitril- oder Butylkautschuk. Die Arbeiter wurden angewiesen das kontaminierte Material in einer möglichst staubfreien Bauweise und in möglichst großen Stücken abzubauen. Mit einem Wassersprühstrahl wird die Staubentwicklungen möglichst gering gehalten. Ein Bauzaun verhindert, dass eventuell anfallender Staub in das Umfeld entweicht. Um die Gefährdung für Passanten und Anwohner auszuschließen, überwacht ein Fachbüro die Baumaßnahme.
Der gelegentlich auftretende typische Teergeruch ist auf das begleitende Auftreten anderer Polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe zurückzuführen, die jedoch ein wesentlich geringeres Schädigungspotential haben als Benzo(a)pyren.

Zeitlicher Ablauf und Verkehrsumleitungen

Die im Vorfeld erforderlichen Umlegungsarbeiten für den Verkehr beginnen am  Montag, 12. April. Am darauf folgenden Donnerstag starten dann die notwendigen Fräsarbeiten in dem belasteten Bereich, wobei eine dünne „Schutzschicht“ stehen bleibt. Während dieser Phase wird es kurzzeitig nicht möglich sein, den Ludwigsplatz aus nördlicher Richtung anzufahren. Die Schwarz-Weiß-Baustelle wird zwischen der Bahnhofstraße und dem Zollhoftunnel ab Montag, 19. April 2010, eingerichtet. Die Arbeiten zur Beseitigung des verunreinigten Bereichs dauern circa drei Wochen.

Ab Mittwoch, 14. April 2010, starten auch die Bauarbeiten im übrigen 850 Meter langen westlichen Bereich der Zollhofstraße/Rheinuferstraße zwischen der Rampe der A 650 und dem Zollhoftunnel. Sie dauern bis circa Mitte August 2010. Der Verkehr wird zwischen der nördlichen Zufahrt zum Ludwigsplatz und dem Zollhoftunnel auf der rheinseitigen Fahrbahn geführt und die Einmündung der Bahnhofstraße in die Zollhofstraße gesperrt sein. Der Verkehr aus der Bahnhofstraße in Richtung Rhein wird dabei über die Ludwigstraße zur nördlichen Anbindung des Ludwigplatzes umgeleitet. Hier ist dann wie bisher auch die Ausfahrt des Verkehrs in südliche Richtung in die Rheinufer-/Zollhofstraße möglich. Die Zufahrt zum Parkhaus der Stadtsparkasse ist jedoch möglich. Für die Zufahrt zur Tiefgarage unter dem Rheinblock kann es zu Behinderungen kommen, je nach Art der durchzuführenden Bauleistungen muss auch zeitweise mit einer kurzfristigen Sperrung der Zufahrt gerechnet werden. Die Zufahrt zum Ludwigsplatz von der Rheinuferstraße ist bereits ab Montagabend nur aus nördlicher Richtung möglich. Die derzeit noch vorhandene Linksabbiegespur wird für den aus Süden kommenden Verkehr gesperrt, da der vom Ludwigsplatz und der BASF kommende Verkehr über diese auf die rheinseitige Richtungsfahrbahn geführt wird. Für den aus Richtung Süden kommenden Verkehrsteilnehmer wird eine Umleitungsstrecke über den BASF-Knoten ausgeschildert.


Die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Verkehrsführung zu beachten und im Bereich der Baustelle vorsichtig zu fahren.








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