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Bebauungsplan "Citykante Ost"

Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung

Ein großes Ziel des "Stadtumbau Ludwigshafen Innenstadt" ist es, die Lage der Stadt am Fluss zu stärken. Zahlreiche Einzelmaßnahmen werden dabei mit Hilfe eines stimmigen Gesamtkonzeptes zusammengefügt. Eine dieser städteplanerischen Maßnahmen stellt die Schaffung einer neuen Stadtkante dar, die sich dem Rhein zuwendet. Seit 16. Dezember 2009 ist der Bebauungsplan Nr. 615 "Citykante Ost" rechtsgültig. Mit dem Bebauungsplan werden an der Nahtstelle zwischen "Neu und Alt" - zwischen dem neuen Stadtquartier am ehemaligen Zollhofhafen und der östlichen Kante der Innenstadt - planungsrechtliche Voraussetzungen geschaffen werden, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern.

Der Bebauungsplan "Citykante Ost" beinhaltet die Quartiere zwischen Zollhofstraße und Ludwigstraße. Diese sind heute noch dem Rhein abgewandt und zur Innenstadt ausgerichtet. Mit dem Bau der Rhein-Galerie und des neuen Stadtplatzes am Rhein erhält das Quartier ein attraktives Gegenüber und dadurch die Chance sich allmählich zur Vorderseite mit Blickbeziehung zum Rhein zu entwickeln. Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtliche Voraussetzung für die Umsetzung folgender Ziele:

  • Entstehen einer Stadtkante mit neuem Profil
  • Schaffung einer geordneten städtischen Grundstruktur mit der Möglichkeit durch Passagen die bestehenden Bau- und Nutzungsstrukturen der Innenstadt mit der Rheinuferpromenade zu verknüpfen

Folgende Regelungen gelten:

  • geschlossene Bauweise mit 4 – 6 Vollgeschossen
  • Festsetzung einer Baulinie
  • Mindestgebäudehöhen von 15 Meter und maximale Gebäudehöhe von 22 Metern
  • für städtebaulich besondere Bereiche sind Gebäudehöhen bis 26 Meter bzw. 53 Meter zulässig
  • Ergänzung der bestehenden Werbeanlagengestaltungssatzung: Verbot von Pylonen, Großwerbeanlagen im Euroformat und größer, so genannten Blow Ups und Fahnenmasten

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