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W.E.G.
WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Ludwigshafen am Rhein mbH
Rathausplatz 10 + 12
67059 Ludwigshafen am Rhein
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Bettina Stier
Telefon 0621/504-3156
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Bettina.Stier
weg-ludwigshafen
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City-Programm
Ab sofort: Zuschüsse für Kleine und Mittlere Unternehmen in der City
Um Investitionsaktivitäten in der Innenstadt von Ludwigshafen zu fördern, startet sb sofort das neue City-Programm. Unterstützt werden können Investitionen des Einzelhandels, der Gastronomie, der Kreativ- und Kulturwirtschaft und von Dienstleistungsunternehmen, die Beratung zu internationalen Geschäftsaktivitäten anbieten. Erster lokaler Ansprechpartner für Beratung und Antragstellung ist die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft (W.E.G.).
Das zunächst für April geplante und aufgrund von Verfahrensfragen überarbeitete Förderprogramm sieht wieder die Mitsprache der lokalen Partner über den bewährten Vergabeausschuss vor. Die Erstellung der Zuwendungsbescheide und die Mittelauszahlung übernimmt die landeseigene Investitions-und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH. Die bereitgestellten Mittel stammen nunmehr ausschließlich aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Das Budget beträgt derzeit 745.000 Euro und steht bis Ende 2013 zur Verfügung.
Ziel des Förderprogramms ist es, dass im Rahmen des Stadtumbaus die Stadt Ludwigshafen am Rhein kleine und mittlere Unternehmen in ausgewählten Bereichen der Innenstadt stärken und neue Betriebe ansiedeln möchte. Investitionen für Umbaumaßnahmen in die Innenausstattung und auch Beratungs- und Marketingleistungen, die zur Unternehmenssicherung beitragen, werden mit bis zu 50 Prozent der Investitionssumme, maximal 25.000 Euro (pro Unternehmen und Förderperiode) gefördert.
Das Projekt
Mit dem City-Programm werden Betriebe des Einzelhandels, der Gastronomie, Dienstleistung der Kultur- und Kreativwirtschaft und Handelskontore angesprochen, die sich in Teilen der Stadtteile Mitte und Süd befinden. Wer mit welchem Geschäftskonzept gefördert werden kann, in welcher Form der Antrag zu stellen ist und welche Nachweise beigefügt werden müssen, ist in einer mit dem Land vereinbarten Richtlinie zum City-Programm festgelegt. Das Fördergebiet für Einzelhandel und Gastronomie umfasst in der City den Bereich zwischen der Westseite der Bismarckstraße und der Westseite der Zollhofstraße sowie zwischen der Lichtenberger Straße bis zum Berliner Platz inklusive der dazwischen liegenden Verbindungsstraßen und Passagen, dem Rathaus-Center und der Rheinuferstraße (ausschließlich Gastronomie). In Ludwigshafen-Süd zählt die Mundenheimer Straße zum Fördergebiet. Eine Übersicht finden Sie auf der Karte unten. Die Förderung umfasst Unternehmen und Betriebe, die auf Basis des Entwicklungskonzeptes Innenstadt der Entwicklung der City dienen. Mit der Organisation und Beratung ist die städtische Wirtschaftsförderung betraut, die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Ludwigshafen mbH (W.E.G.). Dort erhalten Unternehmerinnen und Unternehmer auch alle weiteren Informationen sowie die Anträge. Die lokalen Aspekte der Entscheidung werden in dem sogenannten „Vergabeausschuss" eingebracht. Der Vergabeausschuss setzt sich aus der Oberbürgermeisterin und Vertretern der Kammern, Verbänden sowie örtlichen Banken zusammen. Die letztendliche Entscheidung und die Mittelauszahlung erfolgt durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH.
pdf-Dokument
- Flyer "Das City-Programm" (pdf-Download, 558 KB)
- Richtlinie "City-Programm" (pdf-Download, 1,48 MB)
- Gesamtplan "City-Programm" (pdf-Download, 1,43 MB)
- Informationen zum "City-Programm"(pdf-Download, 46 KB)


