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Adresse
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Bereich Stadtplanung
Rathausplatz 20
67059 Ludwigshafen am Rhein
Kontakt
Ute Michel
Telefon 0621/504-3328
Fax 0621/504-3794
Ute.Michel
ludwigshafen
de
Satzungen und Richtlinien
Werbeanlagensatzung
Ziel im Stadtumbauprozess ist es, die Bedeutung der Ludwigshafener Innenstadt als Einkaufs- und Wohnstadt zu stärken. Wesentliche Voraussetzung dafür ist ein attraktives Stadtbild, das eine angenehme Atmosphäre ausstrahlt und zum Verweilen in den Geschäftsstraßen der City einlädt. Die Gestaltung des öffentlichen Raums prägt die Wahrnehmung besonders. So wirken unübersichtliche Bereiche unangenehm und werden als unsicher empfunden. Klare Formen, eine dezente Ausstattung und eine einfache Orientierung hingegen lassen ein ansprechendes Flair entstehen.
Die Stadtverwaltung Ludwigshafen hat daher Steuerungsmöglichkeiten zur Gestaltung ihrer Innenstadt entwickelt. Beispielsweise wurde am 29. September 2008 die Werbeanlagensatzung vom Stadtrat beschlossen. Diese ist in Zusammenarbeit mit einem Fachplaner unter Einbindung des Einzelhandelverbands entstanden. Werbeanlagen prägen wesentlich das Bild der Innenstadt Ludwigshafen am Rhein. Aufgabe der Satzung ist es, ihre äußere Gestaltung zu regeln.
pdf-Dokument
- Werbeanlagensatzung (8,56 MB)
- Flyer "Schöner werben" (303KB)
Sondernutzungsrichtlinie
Zum Gesamtbild einer Innenstadt tragen auch wesentlich die Auslagen der Geschäfte und die Außenbestuhlung der Gaststätten und Cafes bei. Die in der Sondernutzungsrichtliniedefinierten Regeln zur Warenpräsentation sollen vorrangig dazu beitragen, die teilweise vorhandenen großflächigen Warenauslagen auf ein verträgliches Maß zu reduzieren. Die Sondernutzungsrichtlinie gilt seit 1. Januar 2011.
pdf-Download
- Sondernutzungsrichtlinie (762 KB)
- Flyer "Außenflächen attraktiv gestalten" (254 KB)


