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W.E.G.
WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Ludwigshafen am Rhein mbH
Rathausplatz 10 + 12
67059 Ludwigshafen am Rhein

Kontakt
Michael Lung     Sanierungsgebiet Mitte
Telefon              0621/504-2982
Fax                    0621/504-2379
Michael.Lungweg-ludwigshafende

Fördermöglichkeiten

Geeignete Fördermöglichkeiten wählen

Die städtebauliche Sanierung, wie sie in Mitte und Süd realisiert wird, bringt Sanierungswilligen steuerliche, finanzielle und sonstige Vorteile. Voraussetzung ist, dass vor Beginn der Maßnahme ein Modernisierungsvertrag mit der Stadt Ludwigshafen abgeschlossen wird. Folgende Möglichkeiten bestehen:

1. Steuerliche Vorteile

Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die ihr Anwesen im Sanierungsgebiet modernisieren oder instand setzen, können steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen und somit ihre Einkommenssteuer mindern. Zudem besteht bis zum Jahr 2012 die Möglichkeit, einen finanziellen Zuschusses zu beantragen, soweit Städtebauförderungsmittel vorhanden sind.

2. Modernisierungszuschuss

Im Geltungsbereich des Modernisierungsprogramms können Eigentümerinnen und Eigentümer einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 50.000 Euro beantragen. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an der Höhe der Gesamtinvestition. Es können maximal 20 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten angerechnet werden.

3. Weitere Vorteile

Für Eigentümer:

  • Hilfe bei der Umsetzung von Mietern modernisierungsbetroffener Wohnungen und Wohngebäude
  • Hilfe bei der Umsiedelung oder Neuordnung vorhandener Betriebe
  • Beratung hinsichtlich gestalterischer, bautechnischer und förderungsrechtlicher Fragen

Für Mieter:

  • Hilfe bei der Suche nach Ersatzwohnraum
  • Beratung über mögliche soziale Hilfen wie beispielsweise Wohnberechtigungsschein oder Wohngeld

Individuelle Beratung

Der Stadtumbau als Ganzes wird koordiniert von der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft (W.E.G.). Diese berät und unterstützt auch private Eigentümer bei förderrechtlichen Fragen sowie bei der Antragstellung. Als individuell angelegte Beratung, profitieren Sanierungsbetroffene von einer optimierten Vorgehensweise. Im direkten Gespräch mit der W.E.G. kann schnell und unbürokratisch geklärt werden, welche Art von Förderung für ein bestimmtes Vorhaben greift. Zugleich hält die W.E.G. die jeweils erforderlichen Anträge bereit.

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