
Alkoholverbot auf dem Berliner Platz
Auch in diesem Jahr wird die "Gefahrenabwehrverordnung zur Begrenzung des Alkoholkonsums im öffentlichen Verkehrsraum" für den Bereich Berliner Platz und Umgebung in Kraft treten. Die Gefahrenabwehrverordnung gilt ab Sonntag, 1. Mai 2011, bis einschließlich 30. September 2011. Das hat der Stadtrat am 4. April 2011 beschlossen. Eine spezielle Verordnung zur Begrenzung des Alkoholkonsums auf und rund um den Berliner Platz wurde erstmals im Jahr 2008 erlassen.
Im Geltungsbereich der Gefahrenabwehrverordnung gilt: In den Nächten von Donnerstag auf Freitag, Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag, jeweils zwischen 21 bis 7 Uhr, darf kein Alkohol konsumiert oder mit sich getragen sowie keine Flaschen oder Gläser mitgeführt werden.
Der Geltungsbereich: Die Gefahrenabwehrverordnung gilt für den Berliner Platz mit Platanenhain, die Heny-Roos-Passage, die Grünanlage Lichtenberger Ufer, die Rheinschanzenpromenade, den Ernst-Bloch-Platz und den an diesen anschließenden Kurzzeitparkplatz sowie für den Bereich um die S-Bahn. Dieses Gebiet wird begrenzt durch die Bismarckstraße, die Wredestraße, die Yorckstraße und die Mundenheimer Straße. Im Osten wird das Gebiet begrenzt durch die Rheinschanzenpromenade beginnend südlich des Gebäudes Rheinuferstraße 8 bis einschließlich des Gebäudes Rheinpromenade 12.


